FAQ
In der Türkei ist es nicht verpflichtend, einen Anwalt zu beauftragen. Einzelpersonen können ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst führen. Allerdings können Fehler zu erheblichen Rechtsverlusten führen, daher ist es ratsam, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Anwälte können als institutionelle, freiberufliche oder angestellte Anwälte tätig sein. Institutionelle Anwälte arbeiten ausschließlich für ihre Einrichtung. Freiberufliche Anwälte führen ihre eigene Kanzlei. Angestellte Anwälte arbeiten unter einem anderen Anwalt und können unter bestimmten Umständen auch selbstständig Fälle übernehmen.
Anwälte arbeiten entweder in ihrer Institution oder in ihren eigenen Büros. Obwohl sie häufig das Gericht besuchen, haben sie dort keine festen Büros. Sie gehen nur dorthin, wenn es für ihre Arbeit erforderlich ist.
Es besteht keine hierarchische Beziehung zwischen Richtern, Staatsanwälten und Anwälten. Anwälte und Staatsanwälte haben während des Verfahrens gleiche Rechte. Richter fällen ihre Entscheidungen unabhängig. Alle drei Berufe erfordern ein abgeschlossenes Jurastudium.
Ob eine anwaltliche Auskunft kostenpflichtig ist, hängt von der Art der gewünschten Antwort ab. Detaillierte rechtliche Beratung ist in der Regel gebührenpflichtig, da sie auf Fachwissen und Erfahrung basiert.
Telefonische Kurzberatungen sind möglich, jedoch ersetzen sie keine persönliche Rechtsberatung. Für fundierte und genaue Auskünfte empfiehlt es sich, einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Laut dem Justizministerium dauerte ein Zivilverfahren in der Türkei im Jahr 2012 durchschnittlich 202 Tage. Die Dauer kann je nach Art des Falls und Gericht variieren.
Klagen müssen beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Da eine falsche Zuständigkeit Zeit und Geld kosten kann, ist es ratsam, vorab juristischen Rat einzuholen.
Beim Einreichen einer Klage fällt eine Gerichtsgebühr an, deren Höhe vom Fall abhängt. Zusätzlich müssen Vorschüsse für Benachrichtigungen, Gutachter und Zeugen gezahlt werden. Das Gericht entscheidet am Ende, wer die Kosten trägt.
Der Anwaltsberuf ist eine freiberufliche Tätigkeit. Laut Einkommensteuergesetz muss ein Honorar gezahlt werden, und Vereinbarungen unterhalb der gesetzlichen Mindestgebühr sind unzulässig.